Meine Erfahrungen zum Thema Hartz IV im Studium
Das Studium kann unter Umständen zur finanziellen Belastungsprobe werden, wenn man nicht auf entsprechende Unterstützung der Eltern zurückgreifen kann. Nur die wenigsten kommen in den Genuss, sich einzig und allein auf das Studium konzentrieren zu können, ohne nebenbei arbeiten zu müssen oder am Hungertuch zu nagen. Das Studium ist oft schon stressig genug; wer zusätzliche Stunden kloppen muss, wird es später möglicherweise an den Noten merken.
Natürlich gibt es die Möglichkeit einen Studienkredit zu beantragen aber wer möchte schon auf einem Schuldenberg sitzen, sobald er die Uni verlässt?
Anspruch auf Unterhalt der Eltern hat man bis zum Abschluss der ersten Ausbildung oder eines Studiums. Sind diese nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen kann man Bafög oder Hartz IV beantragen.
Bafög und auch andere Gelder wie Wohngeld, Unterhalt oder zum Beispiel Waisenrenten sind grundsätzlich vorrangig gegenüber der Hartz IV Leistung. Einen Anspruch auf Hartz IV nach dem SGB II hat man wenn nach Abzug der Warmmiete plus Beiträge der Krankenkasse weniger als aktuell 391€ zum Leben übrig bleiben.
Antragstellung und Ablauf
Die Antragstellung kann allerdings mitunter an langwieriges und nervenaufreibendes Unterfangen werden und das bleibt es auch, weil der Antrag alle die Monate neu gestellt werden muss.
Zunächst wird ermittelt, warum man nicht bei den Eltern wohnt, bis das Studium abgeschlossen ist. Es ist vorgesehen, dass man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Zuhause wohnt, falls man sich selbst noch nicht finanzieren kann. Man muss nachvoll -ziehbare Gründe nennen, um die Notwendigkeit eines Auszugs darzulegen.
Meine Eltern nerven, reicht da wohl nicht aus. Ich kenne allerdings niemanden, der gezwungen wurde, weiterhin Zuhause zu wohnen. Wenn man angibt, dass man permanent mit seinen Eltern aneinander gerät und die familiäre Situation dadurch total belastet wird, reicht das aus, um einen Auszug genehmigt, bzw. dabei finanziell unterstützt zu werden.
In diesem Fall werden die Eltern aufgefordert ihre Einkommensnachweis einzureichen. Man selbst muss seine Kontoauszüge der letzten drei Monate abgeben.
Für eine 1€ Job Maßnahme kommt man glücklicherweise als Student nicht in Frage, denn Ausbildungen und Studiengänge werden gerne gesehen, da man im Normalfall ja dann die Hilfe nach SGB II nicht ewig in Anspruch nehmen wird.
Wenn der Antrag bewilligt wird, hat man als Alleinstehender Anspruch auf den Regelsatz von 391€ plus Miete.
Für eine alleinstehende Person sind nach dem SGB II 45m² Wohnraum angemessen. Die erlaubte Kaltmiete richtet sich nach der Kennzahl der jeweiligen Region. Aufgrund der unterschiedlich hohen Mietspiegel, werden die Städte entsprechend eingeteilt und es wird ihnen eine Kennzahl zu geordnet. Auch die Heizkosten und die Beiträge für die Kranken-kasse werden vom Amt übernommen.
Das hört sich erst mal ganz luxuriös an, ist es aber nicht denn man bekommt weder Zuschüsse für Kleidung noch Geld für die ganzen Bücher; selbst Strom muss man selber tragen und schon bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig.
Wenn man dann noch die Semesterbeiträge abzieht, Telefonkosten…
Hartz IV Empfänger dürfen allerdings 100€ ohne Abzug dazu verdienen. Weitere 20% Zwischen diesen 100€ und 799€ darf man behalten und zwischen 800€ und 1200€ zusätzliche10%.
Hartz 4 im Studium ja oder nein?
Alles in allem stellt sich nicht die Frage, wie nervig der Hartz IV Antrag ist oder was man sich alles nicht leisten kann. Letztendlich ist es sicherlich eine Dursstrecke, die aber zu überwinden ist. Und wenn man die 100€ dazu verdient, ist man finanziell eine großes Stück weiter und muss auch, was den Zeitaufwand fürs Studium betrifft, nicht allzu große Abstriche machen.
Das klingt jetzt hochgestochen aber man kann froh sein, dass in Deutschland überhaupt Bildung gefördert wird und das wie in keinem anderen Land und Hartz IV beziehen ist immer noch besser als sich mit Studienkrediten jetzt schon hoch zu verschulden.
In diesem Sinne, Augen zu und durch.
densch says
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen:
Stimmt nicht.
Sobald man kein Hartz 4 mehr bekommt, muss man Studienkredit oder Dergleichen aufnehmen.
Denn als Student „steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung“ und ist schlicht der Dumme.
Hartz 4 gibts wegen der nicht vorhandenen Erwerbstätigkeit nicht (Ausnahme: kein Bafög erhalten da Ü30), Sozialhilfe und -geld gibts nicht wegen der körperlichen Unversehrtheit (keine körperlichen Einschränkungen oder so).
Kurz: Wenn man in den letzten Zügen des Studiums ist und man das Geld nun am Dringendsten bräuchte, genau dann lässt einem der Staat gehörig hängen.
Dann bleiben lediglich noch Studienkredite (insofern man die noch kriegt) oder die einfach Frage „Verhungern und fertig studieren“ oder aus Geldnot das Studium abbrechen.
Jedenfalls erhalten Studierende nur in den allerseltensten Fällen Hartz 4 und es gibt nicht mal ansatzweise Etwas, wofür man dem Staat dankbar sein sollte.
Schließlich ist Selbiger so dumm und, anstatt in den paar Monaten bis zum Studienende mal kurz unter die Arme zugreifen, legt es darauf an dass man aus Geldnot das Studium schmeißen muss und Hartz4 Empfänger wird.
Welcher auf unbestimmte Zeit jeden Monat den vollen Hartz4 Satz kosten wird.
Also insofern scheinen bim Jobcenter nur wenige Leute das Handwerkszeug „Kosten-/Nutzenrechnung“ zu verstehen 😀