Unter dem Bewilligungszeitraum – auch unter der Abkürzung BWZ bekannt – versteht man den Zeitraum, in denen das Amt für Ausbildungsförderung BAföG auszahlt. Im Normalfall handelt es sich um 12 Monate, die der BWZ andauert, d.h. zwei Semester. Unter Umständen kann es auch sein, dass der Anspruch auf BAföG auch kürzer ausfällt als 12 Monate. Daneben ist es möglich den Anfang der Auszahlungen zu beeinflussen.
Wichtig ist hier, wann der Erstantrag beim BAföG-Amt eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt werden nun 12 Monate gezählt. In der Regel dauert der BWZ für Studenten also von Oktober bis September des Folgejahres. Dabei sollte man allerdings beachten, dass bei späterer Abgabe des Erstantrags eine Rückzahlung für bereits verstrichene Monate, in denen man sich in Ausbildung befunden hatte, nicht möglich ist.
Was zu beachten?
Es gilt ein paar Dinge zu beachten, die pro BWZ gelten. Studenten, die BAföG beziehen, dürfen während dieser Zeit maximal 4.480€ brutto verdienen, das sind durchschnittlich 406€ pro Monat. Sollte man mehr verdienen, so hat das BAföG-Amt das Recht die geleisteten Zahlungen zurückzuverlangen oder zu kürzen.
Es ist wichtig, dass man Lohnabrechnungen und Ähnliches für die spätere Kontrolle aufhebt, um sie später dem Amt zur Verfügung zu stellen. Ist man verheiratet, jemandem zum Unterhalt verpflichtet oder hat Kinder, so ändert sich die Grenze des Einkommens.
Außerdem zählt Einkommen, das man aus einem vorgeschriebenen Praktikum des Studiums erzielt, nicht als anrechenbar. Zusätzlich wird Kindergeld, Unterhalt der Eltern oder ein Studienkredit ebenfalls nicht angerechnet. Geld, das man aus einem Stipendium erhält, wird allerdings dem eigenen Einkommen angerechnet.
Verlängerung des Zeitraums
Um den Bewilligungszeitraum zu verlängern ist es notwendig, rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen, damit sich keine Zahlungspausen ergeben. Er sollte am besten spätestens zwei Monate vor Ablauf des aktuellen BWZ gestellt werden, in der Regel gilt der 31.Juli als Datum, das man sich merken sollte. Beim Folgeantrag wird man dann aufgefordert sein verdientes Einkommen belegen zu können, was bedeutet, dass Lohnabrechnungen in Kopie dem Amt vorgelegt werden sollen.
Hat man den Antrag korrekt ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen abgegeben, so wird das BAföG-Amt den Anspruch erneut prüfen, den Studenten Bescheid geben und gegebenenfalls wird sich der Bewilligungszeitraum um 12 Monate verlängern.
Hinweis says
ziemlich viel Murks, in diesem Artikel.
Der BWZ dauert in der Regel von Oktober bis September? Das mag auf die meisten Uni-Studenten zutreffen, aber was ist mit FH-Studenten, die ihr Studium im September beginnen? Was ist mit Studenten, die im Sommersemester anfangen? Eine Regel, wie hier genannt, gibt es nicht. Der BWZ beginnt in dem Monat der Antragstellung, frühestens in dem Monat, in dem das Semester beginnt und dauert, je nach Förderungsdauer, bis zum Ende des Semesters der Antragsstellung oder bis zum Ende des Folgesemesters an.
Studenten, die Bafög beziehen, dürfen während dieser Zeit [BWZ] maximal 4.480 Euro brutto verdienen? Wieder falsch. Die Hinzuverdienstgrenze bemisst sich an der Dauer des Bewilligungszeitraums. Für einen 12-monatigen BWZ gilt eine Grenze von 4.880 Euro. Für einen längeren oder kürzeren BWZ wird diese Grenze um 1/12 je Monat erhöht oder verringert.
Verlängerung des BWZ? Ist nicht möglich. Es wird nicht der BWZ verlängert, sondern ein neuer Bafög-Antrag gestellt. Angenommen, man würde den BWZ verlängern, was hätte das für Folgen? Jemand, der bereits 4 Semester Bafög bezogen hat und in diesen 4 Semestern nicht gearbeitet hat, würde nun seinen BWZ um weitere 12 Monate verlängern und hätte dann einen BWZ von 36 Monaten, dürfte also 14.640 Euro hinzuverdienen. Das ist Unsinn! Der BWZ wird also nicht verlängert, sondern es gibt einen neuen Bescheid und einen neuen BWZ (nicht zwangsläufig 12 Monate, aber das hatten wir ja schon).
Hier stecken reichlich Fehler drin, vielleicht sollte sich der Betreiber dieser Website mal darum bemühen, den Artikel zu korrigieren…